Thomas Geiser studierte in Basel Rechtswissenschaften, wo er im Arbeitsrecht doktorierte und zum Persönlichkeitsschutz habilitierte. Er absolvierte das Anwalts- und Notariatsexamen im Kanton Solothurn.
Geiser war sodann im Bundesamt für Justiz tätig, wo er sich hauptsächlich mit der Revision des Familienrechts befasste. Es folgten fünf Jahre als Assistent am Schw. Bundesgericht. 1994 wurde er Professor für Privat- und Handelsrecht an der Universität St. Gallen, wo er bis 2018 tätig war und das Forschungsinstitut für Arbeit und Arbeitsrecht (FAA-HSG) leitete. Zudem war er von 1995 bis 2020 nebenamtlicher Bundesrichter und hat verschiedene Mandate in Stiftungen und in Verwaltungsräten.
Seine Hauptforschungsgebiete sind das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, das Familienrecht und das Personenrecht. In diesen Gebieten weisst Thomas Geiser auch eine Vielzahl von Publikationen aus.